Ambulante Betreuung
Die ATS bietet unterschiedliche Formen der ambulanten Betreuung an
Die Betreuung am Übergang
Nach Abschluss einer stationären Maßnahme soll die Betreuung am Übergang den Wechsel zu einer selbständigen Lebensführung unterstützen.
Die BetreuerInnen am Übergang leisten Hilfestellung bei Behördengängen, Hilfen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sowie bei der Freizeitgestaltung. Das schließt die Hilfe in Krisensituationen ebenso mit ein wie die Unterstützung im Falle eines Rückfalls.
Die Maßnahme ist beim zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen.
Die Betreuung am Übergang wird von der ATS im Kreis Segeberg vorgehalten.
Kontakt:
Suchtberatungsstelle Bad Segeberg
Suchtberatungsstelle Norderstedt
Suchtberatungsstelle Kaltenkirchen
Anlaufstelle Kaltenkirchen
Die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum
Dieses Angebot richtet sich an Personen, die
- zur Verringerung selbstschädigender Verhaltensweisen sowie
- zur Bewältigung krankheitsbedingter Defizite der systematischen ambulanten Betreuung bedürfen, um eine eigenständige Lebensführung aufrechtzuerhalten.
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Die ambulante Betreuung bietet individuelle, auf den Einzelfall abgestellte psychosoziale bzw. sozialtherapeutische Hilfen. Die MitarbeiterInnen unterstützen bei der Planung und dem Aufbau realistischer Perspektiven im persönlichen, sozialen und beruflichen Bereich. In den regelmäßig stattfindenden Kontakten werden das Verhalten sowie Probleme der Betreuten besprochen, neue Lösungswege erarbeitet und erprobt.
Das Einüben und Vertiefen lebenspraktischer Fähigkeiten soll den Betroffenen dazu befähigen, seine persönlichen Angelegenheiten selbständiger zu erledigen.
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Die MitarbeiterInnen der ATS leisten dabei:
- Hilfestellung bei Behördengängen
- Hilfen zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
- Hilfen bei der Freizeitgestaltung
Diese Betreuungsform ist auf längere Zeiträume ausgerichtet und wird regelmäßig in Bezug auf Zielrichtung und Ausgestaltung überprüft und neu festgelegt.
Die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum ist beim zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen und wird von der ATS in den Kreisen Ostholstein, Plön, Pinneberg und Segeberg vorgehalten.
Kontakt:
Suchtberatungsstellen
Intensive ambulante sozialpädagogische Einzelbetreuung drogenabhängiger Jugendlicher
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Das Angebot richtet sich an männliche und weibliche jugendliche und jungerwachsene Suchtmittelabhängige, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen.
Es handelt sich hierbei um Suchtmittelabhängige und Gefährdete, die aufgrund ihrer individuellen Sozialisation nicht die Fähigkeit zu adäquaten Konfliktbewältigungsstrategien ausbilden konnten und in ihrem sozialen Umfeld in unterschiedlicher Form auffällig wurden.
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Je nach den Erfordernissen des Einzelfalls gehören zu den intensiven ambulanten sozialpädagogischen Einzelbetreuungen
- die psychosoziale Begleitung
- die Entwicklung und Vertiefung lebenspraktischer Hilfen, die zu einem eigenverantwortlichen Handeln hinführen
Die Betroffenen werden unterstützt durch
- Stärkung der Selbstwahrnehmung
- das Erlernen eines angemessenen Umgangs mit eigenen Bedürfnissen
- die Entwicklung adäquater Konfliktlösungsstrategien
- die Entlastung von unangemessenen Verantwortungs-, Schuld und Schamgefühlen
Die Betreuung
Die Betreuung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Abhängigkeitsproblematik und deren Entwicklung.
Die Angebote selbst sind auf den individuellen Hilfebedarf der Betroffenen abgestellt und unterstützen deren Persönlichkeitsentwicklung. Entscheidend ist dabei der Grundsatz der Freiwilligkeit.
Das Angebot wird realisiert durch
- regelmäßige Gesprächskontakte in den Räumen der ATS
- eine aufsuchende Betreuung
- spezielle ressourcenorientierte Aktionen bzw. Gruppenangebote, die ein breites Lernfeld eröffnen und sich an den Bedürfnissen und Interessen der TeilnehmerInnen orientieren
Die Betreuung
Die intensive ambulante sozialpädagogische Einzelbetreuung drogenabhängiger Jugendlicher wird von der ATS in den Kreisen Pinneberg und Segeberg umgesetzt und ist von den Eltern beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.
Kontakt:
Suchtberatungsstellen

